Kriterien, die eine hohe rechtliche Relevanz haben:
Rangfolge nach Priorität
1. Schutzgut Mensch: Berücksichtigung der Grenzwerte (Lärm und Luftschadstoffe, Naherholung und Landschaftserleben)
2. Schutzgut Natura 2000: Europarechtliche Vorschriften zum Habitat- und Artenschutz
3. Schutzgut Wasser: Berücksichtigung der (Trink-)Wasserschutzgebiete
4. Schutzgut Flora und Fauna: Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorschriften
5. Schutzgut Boden: Vorgaben des Bodenschutzgesetzes
6. Schutzgut Klima: Keine rechtlichen Vorgaben, aber Bezug zur Luftreinhaltung
7. Schutzgut Landschaft
8. Schutzgut Kulturgüter
Unsere Kriterien für eine verbesserte Trasse:
1. Vorhandene Straßen werden genutzt bzw. ausgebaut (Minimierung des Flächenverbrauchs).
2. Entlastungen durch verbesserten ÖPNV (Schiene und Straße), sowie durch LKW-Maut: Muß in der Berechnung der Verkehrszahlen berücksichtigt werden. (Erläuterung im Anhang 1)
3. Derzeitiger Verkehrslärm wird gegenüber den Wohngebieten reduziert/unterbunden.
4. Keine zusätzlichen Orte werden durch neue Straßen belastet.
5. Die Untertunnelung bzw. Überdeckelung von neuralgischen Bereichen schafft neuen Lebensraum für Menschen, Tiere und Vegetation.
6. Erholungsfunktion des Hinterlandes bleibt erhalten
7. keine zusätzliche Biotopzerschneidung
Die Ausbauvariante erfüllt diese Kriterien am besten:
1. Ein stark verbesserter Immissionsschutz (Lärm und Schadstoffe) entlang der B31 alt kann durch bauliche Maßnahmen gewährleistet werden (auch der Bestand z. B. in Stetten und Immenstaad). Da beim Planungsfall 7.5W2 die alte Straße bestehenbleibt, sind an diesen neuralgischen Stellen keine Verbesserungen zu erwarten. Die Schall-Grenzwerte werden nicht auf die Werte einer Neubaustrecke gesenkt.
2. Kein FFH-Gebiet ist betroffen (z. B. Lipbachsenke bei 7.5W2)
3. Die Ausbauvariante bedingt keine neuen Querungen im Bestand (außer ggf. Verbreiterungen, während die Trasse 7.5 W2 viele neue Querungen für Gewässer, Straßen und Wege beinhaltet).
4. Der Eingriff in die Landschaft durch neu zu bauende Trassenabschnitte ist minimal (Minimierung des Flächenverbrauches) und es entstehen keine zwei parallel geführten Straßen.
5. Der Eingriff in den Wein- und Obstbau wird minimiert
6. Die Eingriffe in das Landschaftsbild werden minimiert.
7. Die Anbindung der Seekommunen kann optimal gestaltet werden, da es kaum Querverkehre gibt.
8. Klimatisch bedeutsame Luftströme müssen nicht gequert werden.
9. Die Zerschneidungswirkung bei der Ausbauvariante ist erheblich geringer gegenüber Trasse 7.5W2.
10. Der sensible Kulturlandschaftsraum zwischen Meersburg und Immenstaad wird nicht mit einer völlig neuen Trasse belastet.
11. Die Aufrechterhaltung der B31 alt zusätzlich zur B31 neu (7.5W2) verursacht zusätzliche Instandhaltungskosten für den Baulastträger (z.B. entweder für den Bund oder bei einer Rückstufung zur Landes- oder Kreisstraße das Land oder den Kreis). Der ÖPNV muß auf der alten Trasse verbleiben.
Beschreibung der Ausbauvariante:
Die Ausbauvariante geht von einer maximal dreispurigen Trasse aus, OHNE die Kriterien für eine Bundesschnellstraße mit 120 km/h, also auch keinen abschnittsweisen 4-spurigen Ausbau:
- Bereich Meersburg:
- Beginn des Ausbauabschnitts nach der vierspurigen Ausbaustrecke beim Parkplatz Wölfele, da dieser Anschlußpunkt bei allen Planungen identisch ist und deshalb einen Übergang zur max. dreispurigen Ausbauvariante zuläßt.
- Wegfall des Daisendorfer Knotens: Nur eine Zufahrt zur Stadt und zur Fähre von der
B 31 - Tieferlegung und Überdeckelung der Meersburger Umgehungsstraße im Bereich Almendweg und Siechenweiher.
- Bereich Stetten:
- Var. 1: Tieferlegung der Straße und Trassenverbreiterung, ggf. mit Verlegung des Wirtschaftsweges südlich der B 31 alt
- Var. 2: Trassenverlegung nach Süden, wie im Planfall 9.3 eingezeichnet
- Bereich Harlachen:
- Hausaufkauf auf der nördlichen Seite zur Verbreiterung der B31 auf max. drei Fahrspuren oder zur Verwirklichung der Var. 3 im Bereich Hagnau.
- Bereich Hagnau:
- Var. 1: Untertunnelung der Ortslage unter der B31 alt mit ausreichender Überdeckung und optimaler Lage zum Ort. Bei den Tunnelportalen jeweils Halbknoten für den Richtungsverkehr nach und von Hagnau. Wo erforderlich, keine Böschungen, sondern platzsparende, lärmschluckende und dauerbegrünte Steilwände (‚Holländische Lösung‘).
- Var. 2: Umfahrung von Hagnau im Tunnel, Einschnittslage des Trogs so gestalten, daß möglichst wenig Rebflächen betroffen sind. Bei den Tunnelportalen jeweils Halbknoten für den Richtungsverkehr nach und von Hagnau. (‚Holländische Lösung‘).
- Var. 3: Beginn des Hagnauer Tunnels ab dem Bereich Harlachen mit Brückenbauwerk über den Dysenbach und anschließender Tunnelführung bis obere Halden, Zufahrt nach Hagnau hauptsächlich über einen Knoten bei der Querung der K 7746 (nähe Gewerbegebiet). Weiterführung offen oder teilweise gedeckelt zur B 31. Bei dieser Variante würde einer der beiden Halbknoten am Ortseingang von Hagnau entfallen. Die alte B 31 könnte auf eine zweispurige Zufahrt für Landwirtschaft, ÖPNV und Anliegerverkehr zurückgebaut werden. Hagnau hätte die Möglichkeit, die jetzige Ortsdurchfahrt als verkehrsberuhigte Zone zu entwickeln.
- Bereich Immenstaad:
- Tieferlegung mit/ohne Überdeckelung der B 31 in den Bereichen: Kirchberg, Hersberg bis einschließlich Dornier-Kreuzung (Dornier-Unterführung, ein „Provisorium“ aus den 80er Jahren). Überdeckelung im Bereich Spiegelberg leicht zu realisieren. Zufahrt zur Tankstelle mit Ortsausgang West kombinieren. Die Tieferlegung im Bereich Hersberg bis zur Tankstelle ist bereits in den Anfang 80er Jahren vom Straßenbauamt mit einem 3m langen Holzmodell der Öffentlichkeit vorgestellt worden. (‚Holländische Lösung‘).
Alle Tieferlegungen mit lärmschluckenden und dauerbegrünten Steilwänden bei Zu- und Abfahrten machen zusätzliche hohe Lärmschutzwände überflüssig und stellen somit keine störenden Kaltluftbarrieren dar.
Anhang 1.
Wichtig ist, daß noch vor der Entscheidung, ob die B31 zwischen Immenstaad und Meersburg zwei-/dreispurig aus- oder neu gebaut wird, folgende Zusicherung steht: Mit der Elektrifizierung und partiellen Doppelspurerweiterung der Gürtelbahn ist ein leistungsfähiger S-Bahnbetrieb gewährleistet. Zusätzlich wird der Bus- und Schnellbusverkehr zwischen Friedrichshafen und Konstanz sowie Überlingen zum obigen Zeitpunkt ausgeweitet. Das heißt, daß für den Planungshorizont 2035 derjenige Anteil des prognostizierten Pkw Verkehrs auf alternative Mobilitätssysteme derart umgelegt werden kann, daß die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge (DTV) keine 4-Spurigkeit mehr erfordert. Dabei sollte die von Modus Consult hinzugezogene Verflechtungsprognose 2030 des Bundesverkehrswegeplans 2015 für den Bodenseekreis relativiert bzw. nur bedingt als Prognosebasis herangezogen werden.
Weiterhin ist davon auszugehen, daß durch die demnächst erhobene LKW Maut auf Bundesstraßen ein großer Anteil des LKW Transitverkehrs verstärkt besonders auf die Schiene und zum geringeren Teil auf die Autobahn verlagert wird.
Immenstaad, 30. Juni 2017
Hier finden Sie einen Infobogen zum Thema.
So geht aktiver Klimaschutz
Zu einem Vortrag "Kommunaler Klimaschutz - regional und nachhaltig" lud der Ortsverband BUND-Immenstaad im Rahmen seiner Jahreshauptversammlung am 29.6.2017 ein.
Frau Christina Günther, Niederlassungsleiterin der Energieagentur Bodenseekreis informierte über die Arbeit ihrer Agentur und zeigte die Möglichkeiten für Kommunen auf, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen. Mit dem Zertifizierungsverfahren European Energy Award (EEA), steht den teilnehmenden Kommunen dabei ein Qualitätsmanagement zur Verfügung, mit dem das Thema in den Verwaltungsalltag integriert werden kann. Ein lokales Energieteam analysiert dabei den Ist-Zustand der Kommune, erstellt ein Arbeitsprogramm und koordiniert die Umsetzung der Projekte. Im Zentrum der Maßnahmen steht dabei die energetische Entwicklungsplanung. In die Planungen einbezogen werden:
1. Zustand der kommunalen Gebäude und deren energetische Bewertung
2. Ver- und Entsorgung unter Einbeziehung der Stadtwerke
3. die interne Organisation mit Schulung der Hausmeister
4. und in besonderem Maße die Mobilität mit Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und Ausbau der Radwege.
5. Energetische Festsetzungen in Bebauungsplänen
Mit dem kommunalpolitischen Beschluss der Teilnahme, der Gründung eines Energieteams und der Vereinbarung mit der Geschäftsstelle des EEA kann es losgehen. Dabei stehen für die Umsetzung zahlreiche finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Sind 50 Prozent der Ziele erreicht, erhält eine Kommune oder ein Landkreis das Zertifikat. Bei 75-prozentiger Umsetzung gibt es dieses in Gold und die Höhe der Förderung steigt. Neben dem Bodenseekreis sind die Gemeinden Oberteuringen, Meckenbeuren und Tettnang zertifiziert, Friedrichshafen hat sich bereits den EEA in Gold verdient. Langenargen und Frickingen nehmen derzeit teil. Dabei hat die Gemeinde mit ihrem hohen Anteil an photovoltaisch erzeugter Energie pro Einwohner bereits den 1. Platz bei der Solarbundesliga im Bodenseekreis und Baden-Württemberg erzielt. Auch mit einem Nahwärmenetz und einer LED-Straßenbeleuchtung überzeugt Frickingen in seinen Bemühungen um den Klimaschutz. Nicht nur in der Auseinandersetzung mit dem Klima, sondern auch mit dem Amphibienschutz, Bebauungs- und Straßenbauplänen, Tourismus, Radinfrastruktur sowie dem Ausbau der Bodensee-S-Bahn stellte der Ortsverband im Jahr 2016 grundsätzlich die Nachhaltigkeit für Mensch und Umwelt in den Vordergrund.
Ein weiteres Anliegen ist den Mitgliedern auch weiterhin der rückläufige Bruterfolg von Turmfalken und besonders von Waldkauz und Schleiereule im Raum Immenstaad und Hagnau. Erfolge wurden dagegen mit der Brutpflege von Mehlschwalbenpaaren in Kippenhausen erzielt. Der Vorstand legte einen Tätigkeitsbericht sowie den Kassenbericht vor. Die nächsten Vorstandswahlen finden 2018 statt. Bis dahin bleiben Klaus Lindemann und Peter Hecking als Vorstand im Amt, letzterer führt auch weiterhin die Kasse.
Wenn Sie über unsere Aktivitäten informiert werden möchten dann schreiben Sie uns bitte unter: bund.immenstaad@bund.net